Liebe Mitglieder und Löwenfreunde,
nicht nur wir, sondern auch führende Politiker und Mediziner des Bundes und der Länder gehen davon aus, dass Ostern ganz anders sein wird als bisher gewohnt. Kontaktverbote und Ausgehbeschränkungen beherrschen derzeit unser Leben.
Der gesamte Spielbetrieb des Fußballs findet nach wie vor bis auf Weiteres nicht mehr statt.
Die Corona – Pandemie hat viele Bereiche unseres Zusammenlebens erreicht, so auch das Vereinsrecht. Der Gesetzgeber hat deshalb das sog. Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts – und Vereinsrecht erlassen, zu finden im Bundesgesetz-Blatt vom 27. 03. 2020, Seite 569 f.) .
Nach dessen § 5 wäre es aufgrund des Kontakt- und Versammlungsverbotes in diesem Jahr durchaus möglich, Mitgliederversammlungen von Vereinen, also auch die der ARGE des TSV München von 1860 e.V., die ansonsten – speziell auch nach unserer aktuell gültigen Satzung – zwingend in Form einer persönlichen Zusammenkunftstattfinden müssten, mittels Briefwahl bzw. in elektronischer Form durchzuführen.
Fakt ist, dass nach den Bestimmungen der „ARGE-Satzung“ unsere nächste Mitgliederversammlung entgegen anderslautender Mitteilungen für das aktuelle Geschäftsjahr 2019/20 bis Juni/Juli 2020 anzuberaumen wäre. Nach dem derzeitigen Stand dürfte die Durchführung einer Mitgliederversammlung in Form einer persönlichen Zusammenkunft aufgrund des Kontakt- und Versammlungsverbots bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein.
Es gäbe deshalb die Möglichkeit, die Versammlung mittels Briefwahl oder in elektronischer Form abzuhalten. Wir haben aber Zweifel, dass die technischen Voraussetzungen für eine Wahl in elektronischer Form bei allen unseren Mitgliedern gegeben sind. Nur wenn dies der Fall wäre, könnte ggf. nach weiterer Beratung und Diskussion mit den Regionssprechern und den Fanclubs von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Hinsichtlich der Alternative in Form einer Briefwahl bestehen – zumindest für die diesjährige Mitgliederversammlung – ebenfalls Bedenken. Heuer findet die turnusmäßige Neuwahl der Mitglieder des Vorstandes statt. Nachdem vermutlich nicht alle Kandidaten, die sich für einen Posten im Vorstand der ARGE zur Wahl stellen, den wahlberechtigten ARGE-Fanclub-Vertretern persönlich bekannt sind, sollte jedem der Kandidaten die Gelegenheit gegeben werden, sich vor der Wahl persönlich vorzustellen. Diese Möglichkeit ist aber nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung gegeben.
Nach Rücksprache mit unserem Anwalt und nach dem augenblicklichen Stand der Lage beabsichtigt die Vorstandschaft der ARGE deshalb, die anstehende Mitgliederversammlung erst dann durchzuführen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
Ungeachtet dessen bleibt es unser Bestreben, den ARGE-Mitgliedern in Zukunft auch die Möglichkeit der Teilnahme an Wahlen mittels Briefwahl zu ermöglichen. Hierzu werden wir einen entsprechenden Antrag für eine Satzungsänderung bei der nächsten Mitgliederversammlung einbringen und zur Beschlussfassung stellen.
Wenngleich vieles neu organisiert werden muss, bleibt festzuhalten, dass wir nach der bestehenden Sach- und Rechtslage ohne wenn und aber bis auf Weiteres handlungsfähig sind und bleiben.
Mit der Corona-Pandemie durchlaufen wir alle eine bislang beispiellose Ausnahmesituation, die uns alle vor große Aufgaben und die Gesundheit aller Menschen in den Vordergrund stellt. Lasst uns deshalb in Solidarität üben.
Mit „Weiß-Blauen“ Löwengrüßen
Die ARGE-Vorstandschaft