ARGE-Mitgliederversammlungen 2022

Liebe Mitglieder, liebe Löwinnen und Löwen,

aufgrund der pandemischen Lage haben wir uns von Seiten des ARGE-Vorstandes Anfang November 2021 dafür entschieden, die ursprünglich für den 19.11.2021 terminierten Mitgliederversammlungen unter Hinweis darauf, diese baldmöglichst nachholen zu wollen, abzusagen. 

In diesem Zusammenhang bestanden bis zuletzt auch Überlegungen, ausstehende Beschlüsse im sogenannten „Umlaufverfahren“ nach den Bestimmungen des Covid-19-Abmildungsgesetzes ohne Mitgliederversammlung fassen zu lassen. So oder so kein leichtes Unterfangen in Corona-Zeiten. Denn selbst, wenn Präsenzveranstaltungen grundsätzlich nicht verboten sind und Lockerungen der Kontaktbeschränkungen erfolgen, ist es fraglich, ob eine Versammlung sinnvoll und vertretbar ist, zumal es auch aktuell immer noch ratsam ist, größere Zusammenkünfte in Räumen zu vermeiden. Es stellt sich daher nicht nur uns, sondern allen Vereinsverantwortlichen in diesen Zeiten immer die Frage, ob und wie man sich vereinsrechtlich nicht nur gegenüber den Mitgliedern, sondern auch im Sinne der Allgemeinheit, richtig verhält.

Aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Covid-19-Abmilderungsgesetzes bestand bzw. besteht jedenfalls die Möglichkeit, unter bestimmten Vorrausetzungen, abweichend von anderslautender Satzung, von der Einberufungspflicht für die noch ausstehenden Mitgliederversammlungen aus 2020 und 2021 abzuweichen, um diese auf spätere Termine zu verschieben.

Fakt ist, dass nach der 15. Bayerischen Infektionsmaßnahmenverordnung -15. BayIfSMV- Mitgliederversammlungen auch im Rahmen einer Präsenzveranstaltung unter Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben (2Gplus-/2G-Regelung, Hygienekonzept etc.), abgehalten werden können. Die in Rede stehende Gesamtvorschrift gilt bis zum 23.02.2022.

Stand heute ist, was die Rahmenbedingungen für die Durchführung von zukünftigen Versammlungen betrifft, mit weiteren Lockerungen zu rechnen. 

Aus gegebenem Anlass möchten wir deshalb die Neufassung der zeitnah zu erwartenden 16. BayIfSMV abwarten, um euch dann regelkonform zu den möglichst physischen Mitgliederversammlungen einladen zu können.

Als Veranstaltungsort haben wir dafür weiterhin die „Sechzger-Alm“ auf dem Trainingsgelände der Löwen an der Grünwalder Straße 114 vorgesehen. Entsprechende Vereinbarungen bzw. Absprachen sind diesbezüglich noch mit dem Betreiber zu treffen.

Wir gehen davon aus, euch nähere Informationen, u.a. auch nach Rücksprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde, spätestens Mitte März geben zu können.

Bis dahin verbleiben wir,

mit „Weiß-Blauen“ Löwengrüßen

Richard Bartl                   Franz Hell  

1. Vorsitzender               2. Vorsitzender